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AutorenbildRoman Brüngger

ALVZ Abzüge sind per 01.01.2023 weg

Aktualisiert: 30. Sept.

Bei der Arbeitslosenversicherung sind Löhne nur bis CHF 148'200 versichert. Trotzdem musste bisher der diesen Lohn übersteigende Teil mit 1% versichert und der Ausgleichskasse abgeliefert werden. Ein halbes Prozent wurde dem Arbeitnehmer vom Lohn in Abzug gebracht, das andere halbe Prozent waren Lohnkosten für den Arbeitgeber.


Erfreulicherweise gehört dieser ALVZ Beitrag per 01.01.2023 der Vergangenheit an. Dies aufgrund einer Gesetzesbestimmung. Es handelt sich dabei um eine Entlastung zu Gunsten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber während der ALV-Ausgleichsfonds mit gesunden Finanzen dasteht.


Löhne bis CHF 148'200 werden weiterhin mit den normalen 2.2% ALV-Beiträgen abgerechnet wobei die Hälfe (1.1%) vom Bruttolohn in Abzug gebracht wird.


Bequem: Es sind keine Änderungen in der Buchhaltungssoftware bexio vorzunehmen. Im Lohnprogramm wurden diese Anpassungen bereits umgesetzt. Alle Accounts wurden mit diesem Update bespielt.

 

Verwendete Software:

www.bexio.ch (Cloudbasierte Buchhaltungssoftware)


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