Mit dem Ja zur Rentenaltererhöhung fĂŒr Frauen auf 65 Jahre und dem Ja zur Zusatzfinanzierung der AHV wird die MWST nun definitiv per 01.01.2024 erhöht. Das sind die wichtigsten Punkte:
Diese SĂ€tze werden per 01.01.2024 angepasst:
â | bis 31.12.2023 | ab 01.01.2024 |
âMWST Normalsatz | 7.7% | â8.1% |
MWST reduzierter Satz | 2.5% | â2.6% |
MWST Sondersatz fĂŒr Beherbergungsdienstleistungen | 3.7% | 3.8% |
Die Steuererhöhung bewirkt auch eine Anpassung der Saldo- und PauschalsteuersÀtze:
âbis 31.12.2023 | âab 01.01.2024 |
0.1% | 0.1% |
0.6% | 0.6% |
1.2% | 1.3% |
2.0% | 2.1% |
2.8% | 3.0% |
3.5% | 3.7% |
4.3% | 4.5% |
5.1% | 5.3% |
5.9% | 6.2% |
6.5% | 6.8% |
Knifflig wird die Abgrenzung und Wahl des richtigen Steuersatzes bei jahresĂŒbergreifenden Leistungen. GrundsĂ€tzlich gilt: Massgebend fĂŒr den anzuwendenden Steuersatz rund um den Jahreswechsel ist der Zeitpunkt oder der Zeitraum der Leistungserbringung. Erbrachte Leistungen bis zum 31. Dezember 2023 unterliegen den bisherigen SteuersĂ€tzen. Die ab dem 1. Januar 2024 erbrachten Leistungen unterliegen den neuen SteuersĂ€tzen. JahresĂŒbergreifende Leistungen sind in Teilrechnungen zu unterteilen oder als separat besteuerte Positionen in Rechnung zu stellen.
Wir empfehlen, frĂŒhzeitig Vorbereitungen zu treffen, um fĂŒr die Umstellung bereit zu sein. Initial ist man auf die Ănderungen innerhalb der Software angewiesen. Nachfolgend fĂŒhren wir auf, was genau zu beachten ist.
Generelle Anpassungen
Anpassung der SteuersÀtze im Online-Shop
Umstellung in weiteren Systemen (bsp. POS)
Neukalkulation der Preise
Kundeninformation bei Preiserhöhungen
Anpassung von Drucksachen
Anpassung von Abonnementen
ĂberprĂŒfen der Lohnbuchhaltung beim BerĂŒcksichtigen eines Privatanteils
DauerauftrÀge anpassen (z.B. Leasingraten)
bexio spezifische Informationen
Ein Unternehmen das Leistungen im Jahr 2024 oder darĂŒber hinaus erbringt, muss nach MWST-Info 19 diese Leistungen anteilsmĂ€ssig mit dem neuen MWST Satz besteuern. Die neuen MWST Codes dazu sind im bexio in der Einstellungen zu den SteuersĂ€tzen angelegt worden.
Mit der Mehrwertsteuerabrechnung fĂŒr das 3. Quartal 2023 resp. fĂŒr das 2. Semester 2023, kann zum ersten Mal mit den neuen MehrwertsteuersĂ€tzen gegenĂŒber der ESTV abgerechnet werden.
Anpassungen in bexio
Dienstleistungen (z.B. Softwareabos) deren Laufzeit bis in Jahr 2024 reichen, werden bereits schon jetzt mit dem angepassten Steuersatz in Rechnung gestellt. Damit die Vorsteuern richtig abgerechnet werden â siehe Vorsteuercodes.
In den MWST Grundeinstellungen die neue Periode (01.01.2024 - 31.12.2024) erstellen und die Standard MehrwertsteuersÀtze auswÀhlen.
GĂŒltigkeit der Codes bisherigen Codes einschrĂ€nken bis 31.12.2023. Es kann sein, dass im Folgejahr Leistungen zum bisherigen Satz abzurechnen sind. In diesem Fall können die Codes auch ĂŒber das GĂŒltigkeitsdatum hinaus angewendet werden.
Den Produkten sind per 01.01.2024 die neuen SteuersĂ€tze zu hinterlegen, um die Rechnungen fĂŒr Lieferungen oder Leistungen mit den neuen SteuersĂ€tzen zu stellen.
Im Kontenplan ist zu ĂŒberprĂŒfen, ob die Standard MWST-SĂ€tze selbstĂ€ndig anzupassen sind oder automatisch angepasst wurden.
Die AufzÀhlung ist nicht abschliessend und wird laufend ergÀnzt.
Weitere Informationen
Die MWST-Info 19 zur Steuersatzanpassung per 01.01.2024 ist hier aufgeschaltet. Sie dient als Leitfaden fĂŒr Unternehmen wie die Anpassung umzusetzen ist und beinhaltet verschiedene Fallbeispiele.
Verwendete Software:
www.bexio.ch (Cloudbasierte Buchhaltungssoftware)
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